Da die Saison in den Startlöchern steht bzw. wir schon mittendrinn sind, möchten wir diesmal ein Thema aufgreifen, das früher oder (manchmal) später jeden Klassiker Besitzer alle 2 Jahre beschäftigt: Die fällige Hauptuntersuchung. Da wir immer wieder von Kunden viele Fragen dazu bekommen, hoffen wir mit diesem Bericht den ein oder anderen Tipp geben können.
Für uns Tagesgeschäft, da zu uns jede Woche der Herr vom TÜV kommt um bei unseren Kundenfahrzeugen die Hauptuntersuchung abzunehmen. Für Oldie-Besitzer aber nicht ganz so alltäglich.
Hier eine kleine Checkliste, wie schon ein wenig vorgesorgt werden kann, um nicht gleich mit dem Wagen wegen einer „Kleinigkeit“ durchzufallen bzw. Probleme bei einer Polizeikontrolle zu bekommen:
Checkliste:
Es lohnt sich das Fahrzeug für die HU vorzubereiten. Wir bieten einen HU-Check-up an, schauen das Fahrzeug durch, können Mängel instandsetzen oder auch gleich einen Service dazu machen, sodass Ihr Schätzchen dann sicher durch den TÜV kommt. So spart man sich dann die eventuellen Zusatzkosten der Nachprüfung.
Was sonst noch gut zu wissen ist:
Wo genau steht bei unserem Schätzchen, wann die nächste HU fällig ist?
Diese Info findet man auf der letzten Seite des Fahrzeugscheins, bzw. beim Kennzeichen hinten mittig ist es auf der Plakette zu sehen. Wie man die Plakette richtig liest, zeigt die Darstellung.
Übrigens: Die Farbenfolge grün, orange, blau, gelb, braun und rosa wiederholt sich alle sechs Jahre.
Darf die Hauptuntersuchung überzogen werden?
Nein. Sie darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Tatsächlich droht aber erst ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die HU um mehr als zwei Monate überschritten ist. Obacht: Eine Ordnungswidrigkeit ist das Überziehen jedoch schon, wenn der auf der Plakette am Fahrzeug angezeigt Monat verstrichen ist.
Welche Strafen drohen, wenn der HU-Termin verschwitzt wurde?
Das hängt davon ab, um wie viel Monate man zu spät dran ist. Wird die überfällige HU z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Ist die HU schon sehr lang fällig, kann sogar ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen.
Die Hauptuntersuchung bieten mehrere Prüforganisationen an: TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS, etc. Diese verhängen keine Bußgelder bei einer überzogenen HU, jedoch sind sie verpflichtet, ab einem Verzug von 2 Monaten eine „erweiterte HU“, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die ca. 20 Prozent extra berechnet werden.
Gibt es eine Rückdatierung der HU, wenn der Termin überzogen wurde?
Nein, das gibt es seit 2012 nicht mehr. Auch wenn der ursprüngliche Termin zur HU überzogen wurde, muss man zur nächsten Hauptuntersuchung erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin mit dem Fahrzeug.
Welche Fristen gelten für die Nachbesserung, wenn man bei der HU durchgefallen ist?
Normalerweise wird einem das von der Organisation mitgeteilt. Die Frist für die Nachuntersuchung beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Zeit muss das Auto erneut bei der Prüforganisation „vorgeführt“ werden. Obacht: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue gebührenpflichtige HU gemacht werden. Wird der Verzug während einer Verkehrskontrolle entdeckt, wird ein Verwarnungsgeld fällig.
Bekommt man Probleme mit der Versicherung, wenn die HU überzogen ist?
Selbst wenn der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also einen Teil der Schadenssumme zurückverlangen.
Was gilt für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, wenn die HU im „Ruhezeitraum“ fällig wird?
Dann muss sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. Beispiel: Ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder auf die Straße, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung.
Muss ein Fahrzeug, das (momentan) nicht benutzt wird und auf einem Privatgrundstück abgestellt ist, auch die HU-Fristen einhalten?
Ja. Das Auto muss auch dann innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Prüforganisation. Für die HU ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Nutzung ausschlaggebend.
Wir hoffen, es konnte der ein oder anderen Tipp mitgenommen werden. Bei weiteren Fragen, Anregungen oder Verbesserungen freuen wir uns über Nachricht.
Wir wünschen euch einen schönen Start in den Frühling.
Frohes Schrauben!
Quellen: ADAC motorwelt 4/2019, Autofahrerzeitung Kfz-Innung München-Oberbayern, KÜS/t-online.de, TÜV Süd, Dekra.